Am Mittwochabend haben wir uns zu unserer jährlichen Unterweisung zum Thema Unfallverhütungsvorschrift im Gerätehaus zusammen gefunden.
Behandelt wurden die Themen:
– § 35 STVO Sonderrechte (für die Feuerwehr)
- Welche Rechte haben angehörige der Einsatzabteilung im privat PKW auf der Anfahrt zum Gerätehaus
– Verkehrsführung an der Einsatzstelle wenn keine Polizei vor Ort
– Welche Rechte haben Feuerwehrmitglieder an der Einsatzstelle gegenüber aufdringlichen Schaulustigen.
Wir bedanken uns bei Herrn Hauptkommisar Schröder von der PI Garbsen für den kurzweiligen und aufschlussreichen Vortrag.